Tipps für den Einkauf bei Ebay
Betrug bei Ebay
Als zweites Beispiel für ein unerfreuliches Auktionserlebnis bei Ebay
mit anschließender Rachebewertung durch den Verkäufer gebe ich hier den
E-Mail-Verkehr vor und nach dem Erhalt eines alten Services wieder. Das
Service wurde zweimal eingestellt, nämlich am 13.06.2005 (Angebot
und
Gebotsübersicht) und am 28.06.2005 (Angebot
und
Gebotsübersicht): Offenbar hat der Verkäufer selbst oder ein von
ihm Beauftragter unter dem Mitgliedsnamen kosmos341 bei der ersten
Versteigerung des Services den Preis hochgetrieben und den bis dahin
Höchstbietenden überboten - wohl in der Erwartung, dass dieser noch
einmal nachlegen würde. Das hat der Kaufinteressent jedoch nicht
getan, so dass blubber44 alias kosmos341 die Ware nicht verkaufen
konnte und sie kurze Zeit später erneut einstellte. Die Kooperation
oder Identität von blubber44 mit kosmos341 ist mir allerdings erst
später anhand der Bewertungsprofile von
blubber44 und
kosmos341 aufgefallen.
Dokumentation
Die Ware traf am 14.07.2005 ein: Der
Verkäufer hatte in der Artikelbeschreibung versichert, alles sei in
einem sehr guten Zustand, und mir das zusätzlich vor dem Kauf per
E-Mail bestätigt. Tatsächlich jedoch hatte die Kaffeekanne einen alten
Haarriss, viele Teile hatten kleine Macken und die Deckel der Teekanne
und der Zuckerdose fehlten.
Ferner hatte ich den Verkäufer inständig darum gebeten, auf eine
bruchsichere Verpackung zu achten. Tatsächlich jedoch war die
Verpackung so miserabel, dass sechs von acht Tassen, die Teekanne und
einige Teller zerbrochen waren. Die Teile waren nicht einzeln mit
Papier oder Folie umhüllt worden, sondern einfach ungeschützt
aufeinander gestapelt. Kein Transportunternehmen kommt bei einer
solchen "Verpackung" für den Schaden auf, wenn die Teile zu Bruch
gehen.
Ich habe blubber44 daraufhin am 15.07.2005 mit den Worten "Alte (!)
Risse u. Macken, 2 Deckel weg, mies verpackt: Tassen u. Kannen kaputt"
negativ bewertet. Ebenfalls am 15.07.2005 gab blubber44 folgende
Rachebewertung ab: "Vorwürfe haltlos,Käufer nicht bereit zur
Klärung!Schlechter Ebayer!!!" Am 18.07.2005 kommentierte ich die
Bewertung mit den Worten "Blubber44 lügt und betrügt! Hat mich schon
vor dem Kauf 2mal per E-Mail belogen!". Dieser Kommentar, der
ausweislich der von blubber44 erhaltenen E-Mails und der
unzutreffenden Artikelbeschreibung völlig korrekt war, wurde
von Ebay am 27.07.2005 entfernt. Auf eine diesbezügliche Beschwerde
vom 29.07.2005 erhielt ich von Ebay am 30.07.2005 lediglich ein
Standardantwortschreiben.
Auch auf meine vorherigen Schreiben
vom 15.07.2005 und vom 19.07.2005 erhielt ich von Ebay am 20.07.2005
bloß ein
Standardantwortschreiben, das auf den konkreten Fall überhaupt nicht
eingeht. Die Rachebewertung wurde nicht gelöscht und blubber44 alias
kosmos341 nicht von Ebay ausgeschlossen.
Fazit: Ebay geht Beschwerden und Hinweisen von Käufern nach wie vor
nicht konsequent nach und lässt betrügerische Verkäufer gewähren. Ob
eine Strafanzeige / Zivilklage gegen den Verkäufer daran etwas ändern
würde, kann ich nicht sagen, da ich mir den damit verbundenen Aufwand
und eventuellen Ärger erspart habe.
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